1. Die Anmeldung zu einem fortlaufenden Kurs (Tanzkreis/Zumba) verpflichtet zur monatlichen Zahlung des Beitrages in Höhe von 36,-- Euro / Person.
2. Der Beitrag beinhaltet eine wöchentliche Unterrichtseinheit. Bei versäumten Stunden des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht.
Die Begleichung erfolgt per Überweisung / Dauerauftrag zum 1.ten eines jeden Monats oder bar in der ersten Unterrichtsstunde eines jeden Monats.
3. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit schriftlich gekündigt werden. Eine Mindestmitgliedschaft besteht nicht.
4. Ein erfolgreicher Tanzunterricht wird bei pünktlicher und regelmässiger Teilnahme gewährleistet. Pro Jahr werden mindestens 46 Unterrichtseinheiten erteilt. Die Dauer pro Einheit beträgt 90 Minuten.
Die Betriebsferien (6 Wochen)überschneiden sich in etwa mit den nordrhein-westfälischen Schulferien, können jedoch bei Bedarf vom Tanzlehrer verschoben werden.
5. Der Tanzkurs kann aus zwingenden Gründen (z.B.: bei geringer Teilnehmerzahl, oder Krankheit des Lehrers) beendet werden.
Bei Abbruch wird das ausstehende bereits gezahlte Honorar erstattet.
6. Abweichende Bedingungen sind nicht Vertragsbestandteil. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.